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MUSIC STORE - Professional Partner Programm

Jetzt mit MUSIC STORE professional Geld verdienen...

...als Professional-Partner mit unserem Affiliate-Programm!

MUSIC STORE professional zählt zu den führenden Musikalienhändlern – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Im umfangreichen Online-Shop finden Musikerinnen und Musiker ein breites Sortiment an Produkten aus den Bereichen Gitarren und Bässe, Licht- und Bühnentechnik, DJ-Equipment, PA- und Pro Audio sowie vielen weiteren Kategorien. Mit einer der größten Produktpaletten der Branche und einer hohen Markenbekanntheit ist MUSIC STORE professional ein verlässlicher und starker Partner im internationalen Musikhandel.

 

Vorteile für unsere Partner

Attraktive Provisionssätze von bis zu 7 % auf bestätigte Bestellungen.

Profitieren Sie von der Markenstärke und dem hohen Wiedererkennungswert von MUSIC STORE.

Hohe Conversionrate durch ein etabliertes Online-Shop-System und zielgruppenorientiertes Marketing.

 

Provisionsmodell

Bis zu 4 % Provision auf jede bestätigte Bestellung im MUSIC STORE Online-Shop.

Bis zu 7 % Provision auf Bestellungen unserer Eigenmarken.

Unsere Eigenmarken umfassen unter anderem:

Fame, Jack and Danny, lightmaXX, PURElight, keymaXX, Red Hill, Monzani, Almeria, Rockson und MUSIC STORE.

 

So werden Sie Partner:

Anmeldung: Registrieren Sie sich bei Awin und senden Sie uns Ihre Teilnahme am MUSIC STORE Partnerprogramm an werbung@musicstore.de.

Start der Kooperation: Ab sofort erhalten Sie für jede Bestellung, die über Ihre Website generiert wird, eine Provision.

* Das MUSIC STORE Professional Partner Programm ist von beiden Seiten aus innerhalb von 72 Stunden ohne Angabe von Gründen kündbar.


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Affiliate-Netzwerks von MUSIC STORE professional (Stand: 01.09.2025)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme von Werbepartnern („Affiliates“) am Affiliate-Netzwerk der MUSIC STORE professional GmbH, Istanbulstr. 22–26, 51109 Köln („Merchant“). Affiliates bewerben die Produkte und/oder Dienstleistungen des Merchants im Internet, z. B. durch Verlinkungen auf bereitgestellte Zielseiten oder durch andere genehmigte Werbemaßnahmen.

Der Merchant kann verschiedene Programme zur Bewerbung einzelner Produkte und Dienstleistungen anbieten („Affiliate-Programme“). Die konkrete Vertragsbeziehung zwischen Merchant und Affiliate ergibt sich aus diesen AGB, den Regelungen der jeweiligen Affiliate-Programme sowie den dazugehörigen Einzelaufträgen („besondere Bestimmungen“). Zusammen bilden diese Regelungen den Vertrag zwischen Merchant und Affiliate („Vertragsparteien“).

 1. Registrierung

1.1 Ablauf der Registrierung

Zur Teilnahme am Affiliate-Netzwerk muss sich der Affiliate über Awin anmelden und alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig machen. Der Merchant behält sich vor, die Daten zu prüfen. Der Affiliate verpflichtet sich, seine Angaben während der gesamten Vertragsdauer aktuell zu halten.

1.2 Vertragsschluss

Mit Absenden der Registrierung und Zustimmung zu diesen AGB gibt der Affiliate ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Affiliate zustande. Der Merchant kann das Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn die geplante Werbeplattform nicht zum Unternehmenskonzept passt oder rechtswidrige Inhalte enthält.

 2. Werbemaßnahmen

2.1 Allgemeines

Nach Annahme durch den Merchant darf der Affiliate für die Dauer des Vertrags und der Teilnahme am jeweiligen Affiliate-Programm Werbung gemäß diesen AGB und den besonderen Bestimmungen durchführen. Hierfür stellt der Merchant ggf. Vorlagen und Werbemittel bereit, die mit Links zu den vorgesehenen Zielseiten versehen werden.

 2.2 Vorgaben des Merchants

Der Affiliate darf nur in dem Umfang werben, der in den AGB, den besonderen Bestimmungen oder in gesonderten Anweisungen des Merchants erlaubt ist. Der Merchant kann jederzeit Weisungen zur Art und Weise der Werbung erteilen und ist berechtigt, bestimmte Maßnahmen oder Werbemittel untersagen bzw. deren Entfernung verlangen.

2.3 Unzulässige Werbemaßnahmen

Nicht erlaubt sind insbesondere Maßnahmen, die:

Rechte Dritter oder des Merchants verletzen (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte),

gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen,

Schadsoftware enthalten,

falsche Informationen verbreiten (z. B. nicht existierende Gutscheine),

pornografische Inhalte enthalten,

über PPC-Marketingmaßnahmen auf Suchmaschinen wie z.B. Google, Bing oder Social Media wie z.B. Facebook werben. Die Marke „Music Store“ oder ähnliche Varianten dürfen nicht nicht als KeyWords verwendet werden, oder

gegen diese AGB verstoßen.

 2.4 Unerwünschte Werbung

Bei Werbung per E-Mail sind die gesetzlichen Vorschriften zum Verbot von Spam einzuhalten. Der Affiliate muss vorab die Einwilligung der Empfänger einholen und diese auf Anfrage des Merchants nachweisen können.

 3. Provision

 3.1 Provisionsmodell

Der Affiliate erhält eine erfolgsabhängige Vergütung („Provision“). Die Höhe und das Abrechnungsmodell richten sich nach den besonderen Bestimmungen. Standardmäßig beträgt die Provision 4 % des vermittelten Nettoumsatzes. Abgerechnet wird quartalsweise; die Auszahlung erfolgt über die vom Affiliate angegebene Bankverbindung.

 Die Abrechnung erfolgt am Ende jedes Quartals (zzgl. 30 Tage Rückgaberecht).

 Eine Auszahlung erfolgt ab einem kumulierten Umsatz von 1.000 €. Wird dieser Betrag im ersten Jahr nicht erreicht, werden die Umsätze in die Folgejahre übernommen, bis die Grenze überschritten ist. Danach wird der Umsatz am Jahresende zurückgesetzt.

 3.2 Anspruch auf Provision

Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn:

 der Kauf nachweislich über einen Affiliate-Link zustande kam,

 die Bestellung tatsächlich abgeschlossen wurde, und

 keine Manipulationen oder Missbräuche (z. B. falsche Daten) vorliegen.

 Der Affiliate erhält vierteljährlich eine Abrechnung über alle erfassten Transaktionen.

 3.3 Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt zum Quartalsende. Bei Vertragsende werden alle offenen Provisionen, unabhängig von ihrer Höhe, ausgezahlt.

 3.4 Erfassung von Aktionen

Dem Affiliate ist bekannt, dass einzelne Transaktionen aus technischen Gründen nicht erfasst werden können (z. B. Systemausfälle, Browser-Einstellungen, höhere Gewalt). Für die Abrechnung sind die Systemaufzeichnungen des Merchants verbindlich.

 3.5 Rückforderung

Zu Unrecht ausgezahlte Provisionen können vom Merchant zurückgefordert werden.

 4. Lizenzen

 Der Merchant räumt dem Affiliate für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und unentgeltliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Vorlagen ein.

 5. Haftung

 5.1 Höhere Gewalt

Der Merchant haftet nicht für Leistungsausfälle, die auf Umstände außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen sind (z. B. Netz- oder Systemausfälle, Hackerangriffe, Streiks, Krieg).

 6. Freistellung

 Der Affiliate stellt den Merchant von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch ein vom Affiliate zu vertretendes Verhalten entstehen, und übernimmt die Verteidigungskosten.

 7. Geheimhaltung

7.1 Pflicht zur Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Daten zu schützen und nur im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen oder gesetzlicher Vorgaben zu nutzen.

 8. Laufzeit und Kündigung

 8.1 Laufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 8.2 Kündigung

Beide Parteien können jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Affiliate kann die Kündigung schriftlich oder direkt im Account erklären. Der Merchant kündigt in Textform.

 8.3 Gesetzliche Kündigungsrechte

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

 8.4 Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Vertragsende sind sämtliche Werbemaßnahmen unverzüglich einzustellen, alle Links und Vorlagen zu entfernen und die Nutzungsrechte erlöschen. Bestimmte Pflichten (z. B. aus Haftung, Freistellung, Geheimhaltung) bestehen über das Vertragsende hinaus fort.

 8.5 Beendigung einzelner Programme

Bei Beendigung der Teilnahme an einem bestimmten Affiliate-Programm gelten die gleichen Pflichten wie bei Vertragsende, jedoch nur für das jeweilige Programm.

 9. Schlussbestimmungen

 9.1 Änderungen der AGB

Der Merchant kann diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen ändern. Der Affiliate kann bis zwei Wochen vor Inkrafttreten widersprechen. Unterbleibt der Widerspruch, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht der Affiliate, läuft der Vertrag unverändert weiter oder kann vom Merchant zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen gekündigt werden.

 9.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

 9.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 9.4 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Affiliate Kaufmann ist.